Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann
innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,
die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.